Puh, einige wilde Aussagen hier.
Wenn man Coins nach weniger als einem Jahr halten verkauft, egal ob in Fiat oder andere Coins, sind diese im zum Verkaufstag geltenden Steuerjahr zu versteuern, nicht erst mit Auszahlung in Fiat. Coins die man mindestens ein Jahr hält fallen steuerlich nicht unter private Veräußerungsgeschäfte, sind also steuerfrei.
Alle Gewinne/Verluste kommen zusammen in der Steuererklärung. Verluste können mit Gewinnen des gleichen Jahres verrechnet werden, so das die entsprechende Steuerlast vermindert wird.
Das Saldo aus Gewinn und Verlust wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert (nicht max. 25%).
Endlich mal klare Ansagen!

Da du offensichtlich Ahnung hast, hätte ich dann noch zwei kleine Fragen zum letztendlichen Ablauf des Auscashen:
1. Reicht im Prinzip das Datum der Bitcoinadresse bzw. Transaktion dem Finanzamt als Beweis das ich diese Bitcoins mehr als 1 Jahr besitze? Also die ganze Vorgeschichte bzw. Quellen vor diesem Jahr sind dann auch egal?
2. Ein bisschen Unklar ist mir auch, wenn die Einkünfte nach einem Jahr dann steuerfrei sind, gibt man sie trotzdem in der Steuererklärung irgendwo eben als steuerfrei an? Oder fallen die dann komplett untern Tisch?