Ja, genau das ist der Knackpunkt. Es gibt keinerlei Belege, dass der Layer-Ansatz schon mal erfolgreich durchgezogen wurde. So plausibel er sich für mich auch anhört. Will ich mich darauf verlassen und damit steuerliche Risiken in beträchtlicher Größenordnung eingehen? Wenn nicht, sind mir die Hände gebunden. Dann muss ich von FIFO ausgehen und kann in den nächsten Monaten keinerlei Altcoins mehr kaufen, die mit BTC oder ETH bezahlt werden müssten.
Ich vermute die Idee entstand erst in 2017, nicht zuletzt aufgrund des BTC-Kurshöhenflugs, daher wurde sie höchstwahrscheinlich noch in keinem vorherigen Steuerjahr angewandt. Zumindest habe ich hier keine älteren Beiträge gefunden ...
Dementsprechend könnten in 2018 die ersten Versuche unternommen werden, diesen Ansatz in der Einkommensteuererklärung 2017 durchzusetzen. Niemand hat das bisher scheinbar erfolgreich durchgesetzt.
Ein Anwalt und Steuerberater hier im Forum sieht große Chancen für die Layer. Wahrscheinlich habe einige Leute Gutachten beauftragt und hoffen damit sicherer durchzukommen als ohne individuelles Gutachten und glauben somit auch an die Steuerwirksamkeit dieses Ansatz.
Ein anderer Steuer
beratermensch sieht es eher skeptisch:
https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-von-kryptowaehrungen/ (Kommentar vom 21. August 2017)
Die Idee ist glaube ich von den Aktien abgeleitet. Dort werden jeweils Depots einzeln betrachtet. Bis 2009 waren Aktienverkäufe auch nach einem Jahr steuerfrei. Ein Depot könnte bei Cryptos ein Wallet oder eine Exchange sein.
Seit 2005 ist "First in, first out" auch das standardmäßige Verfahren beim Verkauf von Wertpapieren. Das heißt, bei Teilverkäufen identischer Wertpapiere aus einem Depot werden die zuerst gekauften Wertpapiere auch zuerst wieder verkauft. So kommt die Fifo-Regel beispielsweise zur Anwendung, wenn Aktien desselben Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und später wieder verkauft werden. Bei jedem Teilverkauf werden dann die Aktien veräußert, die bereits am längsten im Depot liegen, und dabei auch zur Steuerberechnung mit dem entsprechenden Kaufkurs berücksichtigt. Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 hat die Fifo-Regel deshalb zusätzliche Bedeutung erlangt: Zuvor waren realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren nach Ablauf einer Mindesthaltedauer von einem Jahr noch steuerfrei. Unter der Abgeltungssteuer sind Veräußerungsgewinne nun jedoch unabhängig von der Haltedauer grundsätzlich steuerpflichtig. Davon ausgenommen sind Wertpapiere, die noch vor 2009 gekauft wurden für sie gilt noch die alte Regelung als Bestandsschutz. Solche Wertpapiere sind für Anleger natürlich enorm reizvoll; wer noch Wertpapiere von vor 2009 im Depot hat, möchte die in der Regel gerne halten, und wenn, dann nur ganz gezielt verkaufen.
https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuer/fifo-regel.phphttps://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-12825/abgeltungsteuer-zweitdepot-trennung-erwuenscht_aid_354642.htmlIm zweiten Link wird genau vorgeschlagen, ein zweites Depot einzurichten.