Ich habe mein XLM-"Givaway" für Bitcoin-Besitzer als Geschenk verbucht. Habe auch überlegt, aber was soll es sonst sein?
Ist ein solches Geschenk(Airdrop) von einer "Krypto-Organisation" durch den Beschenkten(Privatperson) zu versteuern (sagen wir mal im Wert von 1000 EUR)?