Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:
1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.
2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?
3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?
Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.
Vielen Dank.
Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"
