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Board Deutsch (German)
Re: Sind Bitcoins "echtes" Geld?
by
klabaki
on 20/07/2013, 20:04:34 UTC
Wer das anzweifelt, dem sei die Lektüre des Bundesbankgesetzes empfohlen.
[...]
Desweiteren in § 35, Absatz 1:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, 1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet; 2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet. (2) Der Versuch ist strafbar."

Oh, die Existenz eines solchen Gesetzes kommt überraschend (für mich). Wie kommt es daß das noch nie im Kontext von Bitcoin diskutiert oder auch nur erwähnt wurde? Was ist wenn das jetzt zufällig jemand liest (zum Beispiel einer von der Sorte die aus schierer Gehässigkeit und Langeweile ihre eigenen Nachbarn wegen Falschparkens verpetzen), wenn so jemand jetzt mal nach dem String "bitcoin" googlet und dann hunderte oder tausende von Strafanzeigen quer durch die ganze Republik erstattet gegen jeden der Bitcoin als Geld-Ersatz akzeptiert (Shops, Projekte mit Spendenadressen, alle deutschen LocalBitcons-Händler, Bitcoin.de, etc...) und gegen jeden der es auch nur versucht?

Überseh ich irgendwas (ich bin kein Anwalt) oder welcher rechtliche Mechanismus verhindert daß schon morgen die Polizei mit einem Haftbefehl vor meiner Tür steht weil ich versuche(!) Bitcoin zu verwenden oder gar bereits verwendet habe?

Ich bin auch kein Anwalt. Mein Versuch die Frage zu beantworten:

Dieser Absatz besteht aus drei Nummern: 1, 2a, 2b.
In Nummer 1 "wird bestraft, wer unbefugt Geldzeichen [...] ausgibt".

Mit "wer" muss wohl eine Person im juristischen Sinne gemeint sein. Eine solche juristische Person gibt es beim Bitcoin aber nicht. Man sagt zwar manchmal, dass die Bitcoins gemeinsam von der "Bitcoin-Community" ausgegeben werden, aber das ist keine juristische Person.
Auch die Miner sind nicht die ausgebende Stelle für Bitcoin: Sie werden ja lediglich dafür belohnt, dass sie das Netzwerk unterstützen. Die Coinbase-Transaktionen, die die Miner erhalten, werden durch die Gültigkeitsprüfung der Blöcke festgelegt, also Normen, auf die sich alle Netzwerkteilnehmer geeinigt haben. Außerdem sind die Miner ja ein unkoordinierter Haufen, jeder kann minen, ohne Anmeldung. Da kann man einfach keine ausgebende Person im juristischen Sinne finden.

Es gibt also keine juristische Person, die die Währung Bitcoin ausgibt.

Also trifft Nummer 1 nicht zu.

Nummer 2a und 2b beziehen sich nur auf die ausgegebenen Gegenstände nach Nummer 1. Wenn Nummer 1 also nicht auf Bitcoin zutrifft, dann können Nummer 2a und 2b auch nicht zutreffen.

Also trifft der ganze Absatz nicht auf Bitcoin zu.