Hier der Link zum besseren Verständnis:
http://www.trex.ch/custom/trex/pdfarchiv/TREX_2009/Ausgabe_2/Fachbeitraege/Esther_Kobel__Karin_.pdfZitat aus der Überschrift:
"Bewilligungspflichtige Finanzmarkttätigkeit
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist seit dem 1. Januar 2009 zuständig für die Anwendung sämtlicher Finanzmarktaufsichtsgesetze. Sie erteilt die notwendigen Bewilligungen, geht aber auch gegen Finanzintermediäre vor, die ohne die notwendige Bewilligung tätig sind. Wann ist eine Finanzmarkttätigkeit bewilligungspflichtig?"
LG Georg Wagner