(Anmerkung von mir: Es ist mMn nach noch strittig, ob der Coin bei späterem Verkauf auch als Veräußergungsgeschäft gilt)
Könntest du da etwas näher drauf eingehen?
Ja, siehe hier von oben. iudica hatte zwar sowas geschrieben, aber ich habe dazu noch kein explites ja oder nein oder so ist das gelesen
Signaturkampagnen oder sonstige Tätigkeiten dürften auch sonstige Einkünfte sein. Wenn man es richtig professionell macht, evtl. auch gewerblich.
Wenn man über die 600 EUR kommt, sind diese Einkünfte steuerpflichtig (in Deutschland). Die Wertsteigerung nach Erhalt der Coins ist eine andere Baustelle und daher meist nach einem Jahr steuerfrei.
Hierzu hatte ich mal eine Diskussion gehabt. Der Coin ist bei Erhalt der Signaturkampagne als sonstiges Einkommen anzugeben. Muss der Coin dann 1 Jahr gehalten werden, um nicht einer weiteren (Kurssteigerung mal angenommen) Versteuerung zu unterliegen oder kann ich ihn auch unterjährig steuerfrei verkaufen? Also gibt es sozusagen eine doppelte Besteuerung oder nicht?
EDIT: hier schreibt er nochmal sowas. Dann hat sich das für mich erledigt und es gilt (leider) die Haltefrist.
Die erhaltenen Coins müssen also zum Zeitpunkt der Ausschüttung in das Wallet zum aktuellen Marktpreis dokumentiert werden
ja
Differenz/Gewinn bei der späteren Veräußerung (egal zu welchem Zeitpunkt) versteuert,
Beim Gewerbe ja, bei Privatvermögen 1 Jahr Haltefrist.