Es besteht durchaus die Möglichkeit, den Geschäftsführer in Privathaftung zu nehmen! Besonders dann, wenn er nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Geschäftsführung hat walten lassen (und davon muss derzeit ausgegangen werden, Unwissenheit hin oder her!!)
Ist dir das Wort "vorsätzlich" ein Begriff?