Die Konstruktion Ihrer Offerte entspricht ziemlich genau einem Long Strangle mit gedeckten Put und unterschiedlichen Basiswerten, wobei Sie als Verkäufer des Puts Stillhalter in Gold wären. Die Konstruktion steht und fällt mit dem Stillhalter, und für mich insgesamt - ohne die vertraglichen Kontraktbedingungen zu kennen - eine derivative Finanzkonstruktion darstellt, die selbst und deren Vertrieb genehmigungspflichtig sein dürfte. Sie mögen bisher vielleicht mit Edelmetallen gehandelt haben, aber was Sie da anbieten, geht weit über bloßes Handeln hinaus. - Interessant ist, daß Ihnen selbst das nicht wirklich bewußt zu sein scheint.
Ich kenn mich in der schweizerischen Gesetzgebung nun wirklich nicht aus, aber ich bin ziemlich sicher, dass das Anbieten dieses Produktes in der Grauzone, die rund um den Bitcoin herrscht ohne weiteres (und auch ohne rechtliche Probleme) möglich ist. In der Schweiz noch viel eher als in Deutschland.
Allen, die jetzt hier aufschreien, weil sie das Modell der Verbriefung nicht verstehen und deswegen gleich kriminelle Machenschaften dahinter vermuten sei gesagt: Auch ein Miningvertrag, wie ihn hier im Forum auch der eine oder andere "Privatmann" anbietet, ist streng genommen ein Finanzprodukt (Wette auf den BTC-Kurs/Difficulty-Spread), doch wird sich auch darum in naher Zukunft wohl kaum eine Regulierungsbehörde oder Finanzaufsicht kümmern.
Grüsse,
short