Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
gazoox
on 12/01/2018, 19:39:36 UTC
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?


Ich möchte dennoch etwas weiter nachhaken um einiges besser zu verstehen:

  • Generell gilt: "FA arbeit mit den Vorgaben der Finanzministerien."
    Ist "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" eine solche Vorgabe und daher für alle ?FA Verbindlich? / ?nur für Bayern? / ?freiwillige Annerkennung eines jeden FA?
  • Sind Fälle bekannt wo diese Regelung vom FA eindeutig angewendet oder abgelehnt wurde wegen der Umklarheit ob "Rechnungseinheit" und "ist/ist nicht Fremdwährung".
  • wegen der Layer Thematik: z.B. ETH mit meheren Wallets: eins für cold storage, eins mit ERC20, eins für "transit" für coins mit kurzer Verweildauer für exchange von xyz zu ETH bei Börse zzz, transfer zum ETH wallet, dann transfer zu botcoin.de mit cashout innerhalb eines Tages.
    ->Wenn ich den Weg der "Transit Coins" korrekt nachweise, sollte es keine Probleme geben, oder? Darf das FA alle ETH Bestände als FIFO betrachten, ohne Rücksicht auf das Einzelwallet? Damit wäre das "Transit Konto" ja sinnlos.
  • Wie wird eine Steuererklärung vom Crypto-Steuerberater untermauert mit Begründung in schriftlicher Form beim Einreichen? Die Trades werden alle aufgelistet (soweit klar). Falls die Dinge wie "Haltefristerhöhung bei POS" aufkommen, wird der Steuerberater dies beim FA automatisch entgegenwirken mit der Begründung von "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" oder wartet man ab wie das FA entscheidet und legt dann wiederspruch ein?