Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!
Ja, sicher alle überprüft vielleicht. Aber der geschätzte Gewinn dürfte noch höher ausfallen.
Ich als Finanzverantwortlicher würde in diesen Amnesiefällen unterstellen, der Betroffene hätte fortan mit den Coins Daytrading betrieben und damit Gewinne erzielt wie man halt so in den einschlägigen Kreisen berichtet:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2384378.0https://www.youtube.com/watch?v=K798nyZIUXMAlso Faktor 10 in 6 Monaten, sicherlich im Rahmen der Haltefrist, also genähert 19 facher-Ausbuchwert als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Viel Spaß dann mit dem Erinnern...

Das habe ich mir auch schon gedacht, aber müsste dazu nicht auch ein Vermögen vorliegen, dass auf trading hinweist?
Wenn ich zum Zeitpunkt A 5 Bitcoin und zum Zeitpunkt B 4 Bitcoin habe, aber den Weg der Coins dazwischen nicht mehr nachweisen kann, können die mir doch nicht (glaubhaft) unterstellen ich hätte in dieser Phase zB 50 Bitcoin gewinn gemacht?