Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
Quelle?