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Board Deutsch (German)
Re: Steuerberater in Österreich / Wien gesucht
by
Korzybski
on 23/01/2018, 13:05:43 UTC
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Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5%

Auf www.bmf.gv.at wird ja zwischen zinstragenden und nicht-zinstragengenden Veranlagungen unterschieden:

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Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. […]

Erfolgt […] keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. […]

Nicht-zinstragende Veranlagungen, so könnte man das lesen, unterliegen also nicht dem Sondersteuersatz. Es gilt dann wohl stattdessen der (meist höhere) Einkommenssteuersatz (0-55%), oder? Siehe zB: 20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdf

In dem Begutachtungsentwurf lese ich jetzt, bei Rz 6143:
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Daher fallen zB auch Konvertierungsgewinne von Darlehen und realisierte Wertsteigerungen in Kryptowährungen (Bitcoin) unter § 27 Abs. 3 EStG 1988"

Auf Seite 355 wird es auch noch etwas konkreter.

Wenn das durchgeht, würde das bedeuten, dass man anstatt zB. 42% nur 27,5% zahlt.