Also rein theroretisch zum Verständnis, müsste doch einfach folgende Word-Notiz bei Nachfrage fürs Finanzamt reichen, oder? "Beispielauflistung mit erdachten Zahlen":
"Ich habe am "20.01.2018" von BINANCE 100.000 ALTCOINS-XYZ Coins zum Kaufpreis von 0,11 gekauft. -> 100.000*0,11 = 11.000 .
Die 11.000 habe ich nicht in Euro sondern als Gegenwert in der Währung Bitcoin gekauft. Ein Bitcoin war damals 10.234 Wert, also habe ich ~1,0748 Bitcoins bezahlt (11.000/10.234).
Und dann nach > 1 Jahr: Die 100.000 ALTCOINS-XYZ habe ich über 1 Jahr auf BINANCE gehalten, deswegen sind sie jetzt trotz Zugewinn Steuerfrei. Ich habe sie am 21.01.2019 zum damaligen Preis von 1/Coin verkauft.
Daher zahle ich jetzt 100.000 auf mein Bankkonto und muss wegen > 1 Jahr Halten keine Zugewinnsteuer zahlen."
-> Kann man das grundsätzlich so machen?