4) Bei dem Verkauf der durch pos.generierten Coins fallen keine weiteren Steuern an. Schließlich liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nur dann vor, wenn du das Wirtschaftsgut gekauft hast (->
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privates-veraeusserungsgeschaeft.html). Die Gewinne sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Hier ist sowohl ein hohes Risiko aber auch ein hoher Gewinn, abhängig von der späteren Kursentwicklung möglich.
Eine spezifische Frage hierzu, mit folgendem Szenario:
Man habe einen Stack von coins (XXX), der neue proof-of-stake coins (YYY) generiert. Die neuen coins treffen am selben wallet ein; die 25% Abgeltungssteuer wird wie gehabt bei Eintreffen am wallet erhoben, und zwar auf die YYY coins. Wenn man nun aber zu einem späteren Zeitpunkt die pos. generierten YYY coins z.B. gegen BTC tauschen will, werden ja bei der FIFO Methode zuerst die XXX coins aus dem Stack herangezogen, oder liege ich da falsch?
Heißt das, dass dann (wegen der 10 Jahre Haltedauer) bei solch einem Tausch die Einkommenssteuer (inkl. Kirchensteuer, etc) auf den Gewinn erhoben wird und man erst nach 10 Jahren die Möglichkeit hat, an seine YYY coins zu kommen, ohne eine zusätzliche Steuer neben der Abgeltungssteuer zahlen zu müssen?
Kann man dieses Problem ggf. umgehen, indem man YYY coins, die am wallet ankommen, sofort in BTC tauscht?
Irgendetwas muss ich da doch übersehen haben, denn sonst kommt mir das ja wie eine doppelte Besteuerung vor. Man muss doch irgendwie an seine "Zinsen" herankommen, ohne die Hauptkapital-Investition anzurühren.
Grüße,
lustiz