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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
mucke12
on 26/01/2018, 12:56:41 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Nochmal für alle NEO/GAS Besitzer.

die Haltedauer verlängert sich NICHT auf 10 Jahre.

Man hat keine Anschaffungskosten, damit fällt es nicht unter 23 EStG. zum Zeitpunkt der Veräußerung realisierst du sonstige Einkünfte nach 22 1 3 EStG in höhe des Kurswerts (also persönlicher Steuersatz). Die "geschenkten" Coins sind an dem Tag zu versteuern, an denen sie getauscht/getradet werden.
Kannst du hierfür bitte die Quelle nennen?

Eine Anschaffung hat nicht unbedingt mit Kosten zu tun. Stichwort ist Entgelt.
Quote
Unter Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines [...] anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung bestehen.

"...... differenzierte Gewinnermittlung für die steuerpflichtigen Gewinne nach § 23 EStG - also Gewinne aus Trading, § 22 EStG - also Gewinne aus Cloudmining, "geschenkten" Coins (Forks), oder Gas (und was es sonst noch gibt), Coins aus "Lending, Staking, Claiming"...  gehören ebenso dazu ..."


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