Der StB in der besagten Facebookgruppe vertritt die Ansicht, dass alle Airdrops und auch Bountys nicht steuerfrei werden können, weil es jeweils an der entgeltlichen Anschaffung, die man für ein privates Veräußerungsgeschäft braucht, fehlen würde. bct_ail hat ja schon gepostet, dass Entgelt!=Geld und deshalb bin ich von dieser Argumentation auch noch nicht ganz überzeugt.
Nach dem StB läuft es dann über §22 1 3 EStG. Die Versteuerung dabei findet erst bei Verkauf und nicht beim Zufluss statt. Das verstehe ich auch nicht so ganz.