Dann erstmal danke für die gute Idee.

Das Problem ist ja nicht die Frage ob das steurrechtlich zulässig ist, da muss jeder selber entscheiden wie er sich bei der unsicheren Rechtslage verhält. Und es ist auch nicht abzusehen ob und wann das geklärt wird. Es geht vielmehr darum ob es möglich ist die gleiche Vorgehensweise wie beim Bitcoin auch bei Altcoins anzuwenden. Es gibt ja sicherlich viele die nicht nur Bitcoin langfristig halten wollen (um aus der 1 Jahres Frist zu kommen), sondern auch Ether, Bitcoin Cash, Litecoin und andere.
Es ist ja kein Problem Altcoins langfristig mit Cointracking zu halten. Mache ich ja auch. Darfst halt nur nicht mit dem Altcoin zusätzlich traden. Immer nur zukaufen bis ein jahr vorbei ist

Es wird automatisch von CT für jeden Coin eine eigene FIFO Berechnung gemacht. Nur mehrere FIFO pro Coin geht halt nicht.
Ich finde es gut, daß Cointracking nur die rechtlich sicherste Lösung anbietet.