Wer, der Shareholder, hat denn einen Vertrag? Also Papier mit Unterschriften drauf? Nur INet zählt vor Justitia nicht. Hab ich damals mit MBT gelernt. Und auch im Forum geschrieben *hüstel*
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).
Es gibt i.d.R. keine Erfordernis der Schriftform.
Die Durchsetzbarkeit ist selbstverständlich regelmäßig schwierig, wenn die Schriftform nicht gegeben ist.