Ich habe eine Frage bzgl. Verlustverrechnung.
Nach meinen Infos täuschen sich einige Steuerberater in Details, da die Materie noch immer recht neu ist und zudem einige Regelungen wohl verschieden ausgelegt werden.
Jedoch weiß ich als Laie nicht vorher, wie gut sich der Steuerberater wirklich auskennt.
Deshalb würde ich gern die Richtigkeit der Aussage meines Steuerberaters bestätigen lassen.
Dieser meint:
"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."
Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.
Beispiel:
2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von 20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR
Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.
Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?