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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 05/02/2018, 16:02:49 UTC
Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten. Mein Steuerberater meint:

"Gewinne, die durch einen Verkauf nach einem Jahr entstanden sind, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Verluste die nach einem Jahr der Anschaffung entstanden sind. Sie dürfen sich nicht auf die Steuerbelastung auswirken. Aus diesem Grund haben wir die Long-Term-Verluste bei den privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit angeben können."

Das würde ja heißen, dass ich u.U. für Gesamtverluste auch noch Steuern zahlen muss.

Beispiel:

2017 Kauf von 1 Bitcoin zum Kurs von  20.000 EUR.
2019 Verkauf dieses Bitcoins zum Kurs von 5000.- EUR
>>> Verlust: 15000.- EUR

Wenn ich nun 2019 durch steuerpflichtiges Trading (unter 1 Jahr Haltezeit) mit ETH z.B. 10000.- EUR Gewinn realisiert habe, so hätte ich 2019 noch immer einen Gesamtverlust von 5000.- EUR.

Kann nun der Verlust tatsächlich nicht angerechnet werden?

Dafür braucht man keinen Steuerberater, dafür reicht ein Blick ins Gesetz:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Bedeutet für Deine Beispielrechnung: Ja. Du musst steuern auf Deine Tradinggewinne zahlen, weil sie innerhalb eines Jahres erzielt wurden. Und: Nein. Du kannst die nicht gegenrechnen, weil Du bei Veräußerungen außerhalb der "Haltefrist" (aus steuerlicher Sicht) weder Gewinne noch Verluste machen kannst. Was steuerlich nicht vorhanden ist, kann man auch nicht gegenrechnen.

Nach meinen Informationen täuschen sich einige Steuerberater in Details, da die Materie noch immer recht neu ist und zudem einige Regelungen wohl verschieden ausgelegt werden.
Jedoch weiß ich als Laie nicht vorher, wie gut sich der Steuerberater wirklich auskennt. Vielleicht ist hier ein Experte, der dessen Aussage bestätigen kann.  Huh

Da braucht es, wie gesagt, keinen Experten. Du hast aber sicherlich recht, dass man auch nicht blind einem Steuerberater glauben sollte. Vor allem nicht bei diesem Thema.