Dennoch hatte ich angenommen, es könnte dann eine andere Regelung greifen.
Stichwort Verlustvortrag/Verlustrücktrag? Aber das hat wohl hiermit nichts zu tun.
Wie oben bereits gut erläutert, ist ein long-term-Verlust (genau wie der Gewinn) nicht steuerwirksam, daher kann er nirgendwo steuerlich verrechnet werden.
Zwei Seiten einer Medaille und ausnahmsweise mal sehr logisch
