Ich glaube es ist sogar die Verrechnung mit Gewinnen aus Aktiengewinnen möglich.
Wer es genau wissen will kann sich diese Textwüste hier reinziehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html
oder seinen Steuerberater fragen.
Aber um Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden nicht genau zum gleichen Preis an- und verkaufen.
Das alles natürlich ohne Gewähr, nur so als steuerliche Inspiration

Nur so am Rande, weil es hier um den Kursverlauf geht, aber das geht definitiv nicht. KESt und ESt können NICHT gegeneinander steuerlich verrechnet werden.
Zum Kurs: Kann ich auch bei 0$ kaufen oder ist wirklich bei 0,0000001$ der (Kauf)Boden erreicht?
