Hi Leute ich habe auch mal eine Frage.
Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und allgemeine Fragen zur Besteuerung von Cryptowährungen gestellt. Die Antwort deckt sich auch soweit mit den Infos hier im Thread und im Netz nur steht in dem Schreiben noch folgender Satz:
"Veräußerungsgewinne entstehen nicht mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern mit tatsächlichem Zufluss, also Gewinnrealisierung"
Der Satz ist mir nicht klar, da nach meiner Meinung ja die Gewinne mit dem Abschluss (Verkauf?) eines Veräußerungsgeschäft entstehen.
Wie interpretiert Ihr den Satz? Ist mit "tatsächlichem Zufluss" auscashen gemeint?
VG
gdm41
Frage mal bitte beim FA schriftlich nach, was sie damit genau meinen. Denen auch gerne ein Beispiel nennen.
Just to make sure - und vllt. sollten wir das grundsätzlich als Eingangsinfo zu Infos einführen:
Bezieht sich diese Antwort auf Österreich oder Deutschland?
Ich meine nämlich, dass sich das Steuerrecht beider Länder an genau der Stelle unterscheidet...