Die Antwort findet nur ein Richter.
Nein, die Antwort auf die Frage, wer hier nicht lesen kann, findet man mit dem Vergleich oben.

1) Man macht es vorsätzlich und 2) man verspricht sich dadurch einen Finanziellen Vorteil gegenüber einer dritten Partei. Hört sich stark nach Missbrauch an.
Hm. Man verkauft also seine Coins tatsächlich mit Vorsatz und verspricht sich davon einen finanziellen Vorteil? Und sowas hört sich dann nach Missbrauch an? Ich weiß ja nicht, ob das wirklich eine belastbare Schlussfolgerung ist. Schau vlt. mal in
§ 42 AO. Wobei:
Anstiftung zum Gestaltungsmissbrauch ist auch schon eine Straftat.
Vlt. reden wir besser doch nicht weiter drüber. Sonst landen wir alle im Knast.
