Ganz simpel: Bullshit.
Das FA in Deutschland hat nicht einmal die
theoretische Möglichkeit, sich in der Frage der Umsatzsteuer gegen den EuGH zu stellen.
Umsatzsteuer (genauer: Mehrwertsteuer) ist EU-Recht. Dem hat sich der Deutsche Staat
bedingungslos unterzuordnen.
+1. - Und zur Klarheit der Hinweis, damit das nicht zu Missverständnissen führt: Umsatzsteuer dürfen allein
Unternehmen ausweisen, keine
Privatpersonen. Solange man nicht gewerblich handelt, spielen die Ausführungen im Artikel schon grundsätzlich keine Rolle. Ab wann ein Trader gewerblich handelt, ist eine andere Frage (die hier auch immer mal wieder diskutiert wurde).