wenn ich also nun also gewerblich mit Kryptos handele, dann bin ich doch auch berechtigt, den Umsatzsteuervorabzug zu machen, oder?
Unternehmen zahlen sich ja untereinander keine USt... erst wenn es an den Endkunden rausgeht (bzw. aus der Firma entnommen wird)
Wenn ich das unternehmerisch mache, dann kaufe ich netto bei anderen Unternehmen ... jetzt sind ja aber viele andere Teilnehmer am Markt, die mir was verkaufen wollen, keine Unternehmen sondern Privatpersonen, und von denen kriege ich brutto-Preise.... oh je

ich hab zu wenig Ahnung - naja wenigstens diese Erkenntnis... ich geh mich aufschlauen
https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/einzelunternehmen/