Ganz simpel: Bullshit.
Das FA in Deutschland hat nicht einmal die
theoretische Möglichkeit, sich in der Frage der Umsatzsteuer gegen den EuGH zu stellen.
Umsatzsteuer (genauer: Mehrwertsteuer) ist EU-Recht. Dem hat sich der Deutsche Staat
bedingungslos unterzuordnen.
Deshalb ist die Umsatzsteuer in Luxemburg auch 17%, in Kroatien aber 25%?
Genau welchen Vorgaben der EU ist Deutschland (bzw. vermutlich alle EU Staaten) untergeordnet?
Viel Spass beim Erfüllen der Auflagen
Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagenkreditinstituts erteilt die Europäische Zentralbank (EZB) in Abstimmung mit der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde. Grundlage hierfür sind die §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 der SSM-Verordnung. Für die Erteilung der Erlaubnis, sonstige Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen, ist die BaFin zuständig (§§ 32, 33 KWG).
Quelle:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.htmlKann man für "immaterielle Wirtschaftsgüter" denn überhaupt "Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte" betreiben?