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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 08/02/2018, 16:13:04 UTC
Was wieder die Frage aufwirft, wann man gewerblich/privat handelt.

Aus der Unzahl von Ausführungen zu diesem Thema (Stichwort private Vermögensverwaltung):

Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet.

Abgesehen mal vom Sonderfall des Minings - wo offensichtlich bislang einfach keine belastbare Einschätzung vorliegt - dürfte kaum jemand in diesem Forum mit dem Thema konfrontiert sein, bietet er hier - oder andernorts - nicht nachhaltig den Handel von Kryptos mit Dritten an. Jemand, der seine eigene Kohle an den Börsen verzockt (oder auch nicht), fällt ganz sicher nicht darunter. Und wer darunter fällt hat wahrscheinlich weniger Probleme mit dem Finanzamt als mit der BaFin.

Aber natürlich: Letztlich ist das immer eine Einzelfallbewertung.