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Damit interessiert die Umsatzsteuer erstmal keinen von denen, die Kryptos handeln oder hodln, und selbst wenn es dazu kommen würde, dass eine Umsatzsteuerpflicht für Kryptos allgemein festgestellt würde, hat ein "Privater" keine Umsatzsteuer abzuführen und kann demnach auch keine Vorsteuer abziehen.
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Was wieder die Frage aufwirft, wann man gewerblich/privat handelt. Hat jemand mal mit seinem Finanzamt über diese Angelegenheit gesprochen oder seinen Steuerberater kontaktiert? Viele werden ja gerade ihre Steuererklärung machen und sich sicherlich dieselbe Frage stellen...
Diese Frage stellt sich eben für 99% der User nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe"In der deutschen Rechtswissenschaft hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige,
nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist."