Ah, danke für den Hinweis, MaxxaM1337. Das ist doch schon mal eine weitere wichtige Fundstelle für den noch offenen Punkt in der FAQ:
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Mining ist noch nicht abschließend geklärt. Die Europäische Kommission hat hierzu bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.
Das ganze gilt für Fiat<=>Bitcoin. In meinen Augen gilt es für Bitcoin, da BTC noch irgendwie - trotz seiner geringen Verbreitung - mit Phantasie als Zahlungsinstrument angesehen werden kann. Das greift aber bei Altcoins nicht mehr, schon gar nicht bei denen, die noch nicht live sind. In einer anderen Frage wird zwischen Bitcoin und anderen Kryptowährungen unterschieden, bei diesem zitierten Abschnitt jedoch nicht. Daher ist, zumindest nach der aktuellen Rechtslage, der Drops noch nicht gelutscht... Oder wie siehst du das?
Gute Frage. Wir haben da in den Untiefen des Altcoin-Forums ja einen
eigenen Thread zu spezifischen Altcoin-Fragen - und ich muss gestehen, dass ich mich mit den Feinheiten bislang - mangels Notwendigkeit - kaum beschäftigt habe. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass man eine Vielzahl von Altcoins schlicht steuerlich genauso einschätzen muss, wie das für Bitcoins bereits (mehr oder weniger) explizit getan wurde. Es sind alles immaterielle private Vermögensgegenstände. Zudem wird man kaum erwarten können, dass der Gesetzgeber sich jeden einzelnen davon in Zukunft explizit vorknöpfen wird, auch wenn es sicher Unterschiede in der Hinsicht ihrer verschiedenen Funktionalitäten gibt (häufiger finden sich ja Unterscheidungen wie
Currency Tokens, Utility Tokens, Tokenized Securities, Asset Tokens, Reward Tokens usw.). Ob diese funktionale Differenzen aber die steuerliche Bewertung tangieren werden? Kann ich nicht wirklich einschätzen.