Und Miner sind Gewerbetreibende i.S.d. HGB, da sie ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.
Bei Minern sind die Einkünfte immer steuerpflichtig und es handelt sich nicht mehr um private Vermögensverwaltung, sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Da fehlt aber eine
notwendige vierte Bedingung für diese Einschätzung:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Ist das Minen von z.B. Bitcoins grundsätzlich eine solche Beteiligung am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr? Oder nur dann, wenn ich Solomine? Und nicht, wenn ich meine Rechenleistung einem konkreten Mining-Pool zur Verfügung stelle? Oder nur dann, wenn ich genau letzteres tue? Oder aber eh erst, wenn ich die geminten Coins auf dem allgemeinen Markt (welchem?) anbiete und nicht für mich behalte? Und habe ich überhaupt Coins gemint, wenn ich meine Rechenleistung gegen Entgelt einem Pool angeboten habe?
p.s. Ist die Frage nicht eigentlich in diesem Thread ziemlich off topic?