Hast du dafür ein Anwendungsbeispiel bekommen

Googlen spukt nicht viel aus.
Man sollte den Finanzbehörden darlegen können, dass die Coins nicht alle in einem Topf liegen. Eine reine Trade-Gruppe in CT sei seiner Einschätzung nach zu virtuell und wenig substantiell. Bei der Wertpapieranalogie musste man dazu früher getrennte Depots, besser bei unterschiedlichen Kreditinstituten führen. Übertragen auf die Kryptowelt heißt das für mich, dass die Bestände erkennbar getrennt verwaltet werden müssen.
Möglichkeiten, damit das auch das FA versteht, wären z.B: den abgegrenzten Teil auf
-einem gesonderten Paper Wallet
-einer gesonderten Hardware-Wallet
-einer gesonderten SW-Wallet
-einer gesonderten Börse etc.
zu halten und idealerweise auch zu gesonderten Zeitpunkten (gegenüber anderen Beständen) zu handeln.