Ausserdem darf man nicht vergessen, dass die Umsatzsteuer nicht rückwirkend eingefordert werden dürfte. Oder irre ich da?
Nicht korrekt abgeführte Steuer bleibt fällig und verjährt meines Wissens keinesfalls zeitnah, wenn überhaupt.
Je nach Höhe der Verkürzung ergeben sich zusätzliche Sanktionen...
Ich meinte es anders:
Heute gilt das Gesetz keine UST auf Bitcoin. Wenn ich heute also einen Coin Kaufe und heute Verkaufe muss ich keine UST zahlen.
Wenn das Gesetz in 2 Jahren geändert wird dürfte mein Kauf von heute nicht rückwirkend besteuert werden.
Verstehe.
Diskutieren wir hier eigentlich privaten oder gewerblichen Handel? Ein Kaufmann, der Waren gegen BTC verkauft, könnte möglicherweise schon heute umsatzsteuerpflichtig handeln.
Ein Privatmann zahlt Umsatzsteuer nur, wenn er von einer umsatzsteuerpflichtigen Instanz eine entsprechende Leistung erwirbt, die Verrechnung obliegt dem Rechnungsteller.