Ist es nicht so, dass bis dahin kein Vorsteuerabzug möglich ist, man aber trotzdem die volle Umsatzsteuer zahlt?
Klar, der Endverbraucher zahlt und kann nicht gegenrechnen...
Quote
Die Fragen aller Fragen ist wohl: wann handelt man gewerblich... denn das mit der nach außen erkennbaren Tätigkeit, wie unten geschrieben, ist in meinen Augen kein Kriterium. Vielleicht geht ja demnächst jemand zum Steuerberater und kann das ansprechen