Danke dir.
Habe ihn den link zu btc echo noch einmal geschickt und diese mail erhalten. Ist dies so korrekt ?
Um dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus dem Wege zu gehen, reichen Sie bitte eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mit ein, in der Sie die Umsätze (nicht den Gewinn) als steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG behandeln und sich dabei in einem Begleitschreiben auf das EuGH-Urteil berufen. Wie in dem Artikel erwähnt, geht das EU-Recht i.d.R. nationalem Recht vor. Also bitte erstmal Ruhe bewahren. Schönes Wochenende.
Wtf?
Die Umsätze belaufen sich wenn ich richtig verstanden habe ja bei mir dann auf 100k obwohl ich nur 8k gewinn gemacht habe.
Ich raff grad gar nicht's