Danke für deinen Einsatz

Ich bin bei Cointracking (Pro) angmeldet.
Um's aufn Punkt zu bringen. Ich mach meine Steuererklärung 2017 fertig hau in der Anlage SO meinen Gewinn rein und lege den bei Cointracking erstellten Auszug aus Handel mit Kryptowährungen bei.
Und wenn das FA jetzt irgendwie rummucken sollte verweise ich auf das Urteil vom EuGh aus 2015 und denke mir lecko mio.
Und wegen dem kursierenden Umsatzsteuerkram mach ich mir keinen Kopf.
Richtig?