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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 09/02/2018, 14:28:54 UTC
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.
Yep, da hab' ich mich vom Ärger über diesen ganzen Umsatzsteuerquatsch ablenken lassen. Gewinn eintragen und CT-Auszug beilegen. Beleg wäre hier der konkrete Nachweis der jeweiligen Transaktionen an den jeweiligen Exchanges.