Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein
einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.
Anlage SO 2017:
https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdfAusfüllhilfe zu Anlage SO 2017:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdfHab jetzt keine Lust, das Posting von Ludica rauszukramen, aber auch er hatte damals gesagt, einfach in Zeile 41 Kryptowährungen eintragen und je nach Tatbestand 42-46 als GESAMTanlage eintragen....und nichts mitschicken.
Aber eigentlich kann jeder es so machen, wie er will. Wenn das FA etwas braucht, werden die einen schon kontaktieren.