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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
mucke12
on 11/02/2018, 10:56:09 UTC
Hallo zusammen,

habe mich nun durch die kompletten 53 Seiten gewaelzt, jedoch keine befriedigende Antwort auf die Frage,

- ob Masternodes, gleichsam wie PoS Coins, zu einer Verlaengerung der Haltefrist von 1 auf 10 Jahre fuehren?

finden koennen. Im Diskurs wurde angemerkt, dass, anders als bei PoS Coins, der Ertrag aus den Masternodes nicht zwangslaeufig als Zins gewertet werden muesse, sondern als Ertrag aus der Bereitstellung der Masternode fuer sonstige Netzwerkfunktionen betrachtet werden koenne.

Konkretes Beispiel:

Ich kaufe 5000 Coins fuer eine Masternode.

Ein Jahr spaeter verkaufe ich, gewinnbringend, die urspruenglichen 5000 Coins, sowie 2500 Coins aus Masternode-Ertraegen.


Wie melde ich dies nun zur Steuer an?


VG!

Ich zitiere hier nochmal aus der FB-Gruppe eines Steuerberaters:

https://www.facebook.com/groups/169607323789427/search/?query=masternode

 "Zunächst einmal muss man bei dieser Form darauf hinweisen, dass es derzeit keine unmittelbare Besteuerungsnorm für derartige Erträge gibt. Es muss also auf Abgrenzungen zur Einordnung zurückgegriffen werden.

In manch Forum fällt hier schnell das Wort Abschlagsteuer, das ist aber leider falsch, steuerlich wäre es vermutlich die einfachste Lösung, aber die Kriterien, nach denen die Abschlagsteuer greift, treffen auf diese Form eben nicht zu (negative Abgrenzung).

Kurz lässt sich folgendes sagen:

1. Du betreibst damit kein Gewerbe
2. Es handelt sich um eine Form der Beteiligung an einem Unternehmen, dass aus der Generierung von Coins Erträge erwirtschaftet
3. Selbstverständlich sind die Erträge, die Du aus der Beteiligung erhälst steuerpflichtig
4. Da es sich nicht um eine Kapitalforderung im Sinne der derzeit gültigen Definitionen handelt, gelten die Erträge nicht als Erträge aus Kapitalvermögen
5. Die Erträge sind als sonstige Erträge gem § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG zu versteuern. Hier besteht eine Freigrenze von € 256,00, bis zu diesem Betrag werden die Einkünfte nicht besteuert, wenn Die Einkünfte diesen Betrag übersteigen, wird der Gesamtbetrag versteuert, es handelt sich bei den € 256,00 also nicht um einen Freibetrag."


So wie ich das jetzt gelesen habe, verlängert sich die Haltefrist weder bei POS-Coins noch beim betreiben von Masernodes auf 10 Jahre. Somit ist nicht der Tag an dem du die COINS erhälst der Stichtag für die Steuern, sondern der Tag an dem du die Coins veräußerst.