@Vorredner. Die Kursgewinne zwischen Ausschüttung und Verkauf werden selbstverständlich versteuert. Des Weiteren zahlt man ab 24.000 Gewerbeertrag (Gewinn), Gewerbesteuer. Deine Ausführungen zur USt. stimmen so nicht. Da du keine USt. zahlst, bekommst du auch keine Vorsteuer erstattet, falls die USt. bei Lieferkosten abzuführen wäre, würde der Aufwand der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, in keinem Verhältis zum Ertrag stehen.