sobald du Mining betreibst und eine Gewinnabsicht besteht, was immer der Fall ist es sei denn es handelt sich nur um ein paar Euro im Jahr (genaue Grenze kenne ich nicht), dann BIST du Gewerbetreibender und MUSST ein Gewerbe anmelden, andernfalls ist das eine Straftat.
Nein, nein und nochmals nein.
Erstens gibt es keine Grenze in EUR, ab der eine Tätigkeit als Gewerbe anzusehen ist.
Auch ein Hobby kann gigantische Summen verschlingen und/oder abwerfen, z.B. das Sammeln von Oldtimern oder Kunst.
Zweitens ist
Mining in (imho) den meisten Fällen gerade
nicht als
gewerblich einzustufen. Wenn dein Mining klar darauf abzielt, lediglich für dich selbst ein Gerät zu betreiben, um damit deine Bitcoins zu vermehren, ist eines der wichtigsten Kriterien gewerblichen Handelns, nämlich das Anbieten der Leistung nach Außen, nicht erfüllt.
Insbesondere nicht gewerblich handeln außerdem vermutlich ausnahmslos alle Personen, die lediglich "
Cloud-Mining" betreiben, also kein eigenes Gerät besitzen.
Drittens ist das Betreiben eines Gewerbes ohne Gewerbeanmeldung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit:
https://dejure.org/gesetze/GewO/146.htmlWas die Privatentnahme angeht.. das kannst du machen. Du kannst aber auch auf deinem Gewerbekonto sammeln, das kommt auf das Selbe raus.
Nein, es kommt überhaupt nicht auf das Selbe raus.
Es können sich gigantische Steuernachteile ergeben, wenn man keine zeitnahe Privatentnahme macht.
Umgekehrt kann es aber auch zu Steuervorteilen führen, abhängig von der Kursentwicklung.
Letztlich ist das für einen gewerblichen Miner ein Bereich, in dem man gewisse Gestaltungsspielräume hat, die viel Geld sparen können.
Das Thema Privatentnahme ist leider ein wenig zu komplex, um es in ein paar kurzen Sätzen zusammenzufassen.