Interessant - Danke dir fuer die schnelle Antwort

Nochmal der Hinweis: da steht
nichts bzgl. der Verlängerung der Haltefrist, da steht nur, dass man keine Kapitalertragssteuer auf die erwirtschafteten Erträge zahlt, sondern Einkommenssteuer.
Oh, das waere ja ggf. sogar nachteilig

Was ist deine Einschaetzung zu meiner Frage?
Edit: Sprechen Punkt 4. und 5. des obigen Beitrags nicht fuer die Argumentation der Nichtverlaengerung der Haltefrist?