Private Veräußerungsgeschäfte sind Bestandteil des 1. Semesters.
Von welchem Studiengang?
Wer das Examen bestanden hat MUSS sich damit auskennen.
Welches Examen? Steuerberaterexamen? Dafür musst Du nicht studieren.
Wenn Du Rechtswissenschaft meinst, dann liegst Du falsch. Dort lernt man BGB AT, sprich was zivilrechtlich einen Verkauf darstellt. Die steuerliche Terminologie "Privates Veräußerungsgeschäft" wird während des restlichen Regelstudiums nicht angesprochen.
Und Miner sind Gewerbetreibende i.S.d. HGB, da sie ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.
Die frage ist natürlich die Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Sehr viele Miner starten als Hobby und aus Interesse. Wer natürlich 50.000EUR in die Hand nimmt und eine Halle mietet, den sehe ich auch als Gewerbetreibenden an.
Selbstverständlich kannst du das alles auch anders handhaben - allerdings wirst du damit beim Finanzamt nicht durchkommen.
Wieso, wenn die Finanzämter das aktuell genauso sehen?
Den Beschluss kannst du natürlich anfechten - aber der BFH wird früher oder später schon agieren und den Schlupflöchern einen Riegel vorschieben.
Und welchen Beschluss soll es geben? Wenn Mining als sonstige Einkünfte gewertet werden, bekommt das FA ohne mein Zutun davon nichts mit. Wann das geschickt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.