Warum ist mein Blogbeitrag schlagseitig und Panikschürend?
Von der Überschrift an zieht sich diese panikschürende Wortwahl durch den gesamten Beitrag. Ich zitiere mal auszugsweise:
Wie der Bescheid eines Bonner Finanzamtes für Entsetzen in der Bitcoin-Branche sorgt ... Die Folgen könnten verheerend sein. ... Während sich der Schaden für Holder und diejenigen, die mit Gewinnen im dreistelligen Prozentbereich verkaufen, noch in Grenzen hält, ist er für Trader gigantisch. ... Gerade wenn die Bitcoins auf Börsen, die die Angebote kumulieren, oder bei Wechselstuben verkauft wurden, könnte eine breite Anwendung der Perspektive des Bonner Finanzamtes dazu führen, dass eine Welle an Schuldforderungen von den Finanzämtern aus auf die ganze Bitcoin-Branche zurollt. ... Wir können an dieser Stelle nur hoffen, dass das Bonner Finanzamt mit seiner Perspektive ein Einzelfall bleiben wird.
Entsetzen in einem Blogbeitrag von Quermann ist Entsetzen einer ganzen Branche? - Weder im Ursprungsbeitrag von Quermann noch in Deinem wird deutlich, dass ausschließlich Unternehmen dazu berechtigt sind, den Verkauf von Waren und Dienstleistungen unter Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Kein regelmäßiger Trader oder Gelegenheitsverkäufer wird dadurch zu einem Unternehmer, dass er mit großen Umsatzmengen hantiert. Also rollt da auf geschätzt 99 % der Verkäufer überhaupt nichts zu, geschweige auf die gesamte Branche, die sicher nicht ihr Geld mit dem Verkauf von Bitcoins an Endkunden verdient. Was also soll deshalb nun verheerend sein? Welche Welle soll da über uns alle hereinrollen können? Welche gigantischen Schäden drohen?
Ok, das "Entsetzen in der Branche" war definitiv dramatisiert. Wenn ich heute dazu komme, kann ich das abmildern.
Dass die Folgen verheerend sein
könnten wird niemand ernsthaft bestreiten. Auch andere deiner Dramatisierungs-Vorwürfe teile ich nicht, etwa dass ich hoffe, dass es nicht Schule macht, und dass der Schaden für Trader (wenn sie Unternehmen sind) gigantisch wäre. Auch dass eine "Welle von SchuldFORDERUNGEN" von den Finanzämtern ausgehend durch die Branche schwappen wird, wenn die anderen FAs es genauso machen, dürfte unkontrovers sein.
Es liegt eine Forderung eines Finanzamtes vor, das ausdürklich erklärt, das EUGH-Urteil nicht anzuerkennen. Darüber schreibe ich. Ich erlaube mir kein Urteil darüber, dass dieser Bescheid pauschal ungültig ist. Dies ist nicht meine Kompetenz.
Du hättest dann vlt. eine weitere Meinung dazu einholen sollen - und nicht mit Wikipedia-Artikeln argumentieren. Wie vielerorts hier ausgefüht, sind spätestens die deutschen Finanzgerichte an Entscheidungen des EuGH in Sachen Umsatzbesteueurng von Bitcoins gebunden, auch, wenn dieses so nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Siehe die sich hier anschließende Diskussion:
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind bei einem Widerspruch zwischen Bestimmungen des Unionsrechts und Vorschriften des innerstaatlichen Rechts die nationalen Gerichte gehalten, für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu sorgen, indem sie erforderlichenfalls die entgegenstehende nationale Vorschrift aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lassen, ohne dass die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Wege abgewartet werden muss. Auf diesen Anwendungsvorrang des Unionsrechts kann sich jeder Steuerpflichtige berufen (BFH, Urteil v. 11.10.2012, V R 9/10, BFH/NV 2013, 170).
Das kann ich nicht einschätzen. Ich habe die Aussage von Quermann, die des Finanzamtes, und von Wikipedia. Das reicht mir für einen Artikel.
Darüber hinaus halte ich es für gefährlich, seine rechtliche Position gegenüber vollzugsfähigen Behörden wie dem Finanzamt auf Internet-Quellen zu bauen.