Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptos
by
Bergmann_Christoph
on 20/02/2018, 13:09:58 UTC
Dann nochmal: Welche Folgen sollen das denn sein? Das beträfe doch allenfalls Gewerbetreibende, die eben Bitcoins im europäischen Raum vertreiben. Keine Ahnung, wie viele das tatsächlich sind und über welche Summen wir dabei reden. Ich halte das persönlich für verschwindend gering. - Und mal auf den konkreten Fall bezogen (und zugegeben etwas zynisch): Eine UG mit 2.000 EUR Stammkapital, die offensichtlich irgendeinem Nebenerwerb dient, geht pleite wg. eines fehlerhaften Steuerbescheids? Ja. Dann sind die 2.000 EUR eben weg.

Es würde es je nach Auslegung kompliziert bis unmöglich machen, hier für eine gewerbliche Leistung Bitcoins einzunehmen. Mich schreckt alleine die Aussicht, dass mein Finanzamt auf solche Ideen kommt, ab, Bitcoins für meine Leistungen zu akzeptieren, da ich mir mit dem Umtausch der Bitcoins potenziell Ärger einhandle. Da lieber Euros annehmen und die in Bitcoins tauschen.


Quote
Ich verstehe schlicht nicht, von welcher Welle Du ausgehst. Sollen ernsthaft (hundert-)tausende Kleinunternehmer mit Bitcoins in der europäischen Union handeln? In gigantischen Umfängen? Woher kommen denn diese Annahmen? Gibt es z.B. Zahlen für bitcoin.de, wie viele Gewerbetreibende da unterwegs sind, die tatsächlich Bitcoins gewerblich handeln? Die sollten sich dann wahrscheinlich weniger Sorgen um die Umsatzsteuer machen als um die BaFin.

Ich habe keine Ahnung, wie viele es sind. Du gehst davon aus, dass Bitcoins nur von Privatleuten für den privaten Handel genutzt wird, und dass dieser private Handel unter keinen Umständen von irgendienem Finanzamt jemals als gewerblich eingeschätzt wird (was aber schon wiederholt geschehen ist).

Du machst deine optimistische Perspektive auf das Recht bzw. das Rechtbekommen sowie deine pessimistische Perspektive auf die Nutzung von Bitcoin als gewerbliches Zahlungsmittel zur Basis, um mir etwas vorzuwerfen.


Quote
Naja. Urteile lesen und verstehen sollte man schon erwarten können von einem gewerbetreibenden Bitcoingroßhändler. Der sollte seine rechtliche Position auch am besten nicht mit Auskünften von Steuerberatern gegenüber den Behörden vertreten, sondern sich einen ordentlichen Anwalt leisten.

Wer meint, es würde ausreichen, ein Urteil zu lesen, um sich erfolgreich gegen einen Bescheid einer vollstreckungsfähigen Behörde wie dem Finanzamt zu behaupten, wird damit nicht so viel Spaß haben.