Ich habe die Disskussion hier im Forum und generell in den Medien aufmerksam verfolgt.
Als roten Faden erkenne ich, dass sowohl die Expertenwelt als auch Behörden, Gerichte noch nicht so richtig wissen wie sie mit der neuen Thematik umgehen sollen.
Der EuGH, die BaFin und das Finanzministerium haben unterschiedliche Auffassung über die Einordnung der Krypto Währungen. Deshalb kann es auch noch keine einheitliche steuerliche Reglung geben.
Ich glaube, dass selbst die Frage, was stellt der BTC eigentliche dar, eine Währung, eine Fremdwährung ein immatrielles Wirtschaftsgut noch nicht abschließend geklärt ist.
Der EuGH sieht das nämlich etwas anders als die Bundesregierung wenn man sich die nachfolgende Entscheidung ansieht.
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung v. 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14; Haufe Index 8636784) geklärt.