Beim weiteren Recherchieren zum Thema des Threads hier fiel mir noch diese Mitteilung einer Steuerberatung auf (die wurde auch im Steuerthread kurz erwähnt):
Wer mit Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin, Ethereum oder Ripple handelt, muss derzeit sehr schlecht schlafen. Im Internet wurde bekannt, dass das Finanzamt Bonn Umsatzsteuer von einem Bitcoin-Händler fordert. Auf Nachfrage haben wir vom Finanzamt Höxter erfahren, dass es eine aktuelle verwaltungsinterne Anweisung gibt, dass die Finanzämter flächendeckend so verfahren sollen.
Wäre natürlich in unserem Diskussionskontext durchaus interessant, ob das wirklich der Fall ist - und würde meine "Vermutung" schwächen, dass es sich um einen Bonner Karnevalsscherz handelt. Zu solchen neigt man ja bekanntlich in Westfalen eher nicht.
Gut, dass du nochmals auf diesen Link aufmerksam machst, der auf den Artikel einer Steuerberatungsgesellschaft zu unserem Thema hinweist. Und nein, die angebliche Auskunft des FA Höxter - falls es sie überhaupt in der übermittelten Form gab (es gibt keinerlei Belege dafür, nur eine Behauptung), schwächt deine Einschätzung vom Karnevalsscherz in KEINER Weise ab. Es bleibt dabei: Keine Umsatzsteuer.
Lustig ist, dass genau dieser Link vor ein paar Tagen der Auslöser für mich gewesen ist, @mucke12 im Steuerthread anzuposten, er daraufhin zwischen dem Steuerthread und der FB Gruppe von Kryptotaxpert vermittelt und dafür gesorgt hat, dass wir hier die Infos von Kryptotaxpert bekommen. Bevor Kryptotaxpert uns hier selbst aufgesucht hat, war es also so, dass @mucke12 uns die Posts von Kryptotaxpert aus seiner FB Gruppe übermittelt hat. Nochmal besonderen Dank dafür an @mucke12!!! Ohne seine fleissige Vermittlung wären wir hier heute noch nicht so weit in der Aufklärung.
Ich wiederhole nochmal: Seitdem Kryptotaxpert gestern die EMail des BMF (Dr. Hufen) gepostet hat, wissen wir ja, dass der Steuerbescheid des Finanzamts Bonn-Innenstadt ein Fehler gewesen ist und angesichts der inzwischen veränderten Verwaltungsauffassung des BMF keinen Bestand haben kann. Hier gehts zur EMail >
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30767971#msg30767971Das BMF gibt in sog. BMF-Schreiben die Linien vor, die dann die Finanzämter vor Ort umzusetzen haben. Es ist daher völlig unplausibel, trotz der vorliegenden BMF-EMail, in der Umsatzsteuer klar verneint und auf ein kommendes BMF-Schreiben verwiesen wird, davon auszugehen, die untere Finanzverwaltung verfolge eine gegenteilige Linie. Dafür gibt es KEINE Indizien, es widerspricht einfach der üblichen "Hackordnung". Der Bonner Fall war also ein absoluter Einzelfall, bedauerlicher Fehler. Bis heute ist kein weiterer Fall bekannt. Es gibt somit keine Absicht der deutschen Finanzverwaltung, Bitcoin An- und Verkäufe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Eigentlich selbstverständlich nach dem Hedqvist-Urteil, das ja genau das sagt!
Was jetzt den von dir geposteten Link in Sachen FA Höxter angeht, so hat Kryptotaxpert hier schon die Höxter-Version entkräftet:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30414951#msg30414951Die "neue Verwaltungsanweisung" von der er spricht, meint das BMF-Schreiben, das Dr. Hufen vom BMF in seiner EMail erwähnt und bald kommen soll.
Es wird in Sachen Höxter einfach so gewesen sein, das halte ich für absolut plausibel, dass das FA Höxter nicht die geänderte Verwaltungsauffassung des BMF nach der Hedqvist-Entscheidung kannte. Ich unterstelle mal, dass die Behauptung der Steuerberater stimmt, dass sie überhaupt Kontakt mit dem Finanzamt hatten. Folgende plausible Vermutung: Als die Steuerberater da anriefen, hat das FA Höxter in seinen Unterlagen nachgeschaut und die alte Verwaltungsauffassung des BMF von 2014 gefunden. So ähnlich war es ja auch in dem Bonner Fall. Vielleicht lautete damals sogar die Devise, "flächendeckend" Umsatzsteuer zu fordern, wie die Steuerberater schreiben. Es kann sich - entgegen dem Artikel der Steuerberater - aber keinesfalls um eine aktuelle Strategie handeln, wie wir seit gestern durch die genannte EMail des BMF (Dr. Hufen) wissen. Denn wie gesagt gibt das BMF in diesem Bereich grundsätzlich die Linie vor, die Finanzämter am Ende der Behördenkette müssen folgen.
Ob das alles entscheidende Hedqvist-Urteil des EuGH aus 2015 bei diesem Kontakt mit dem FA Höxter von den Steuerberatern überhaupt thematisiert wurde, wage ich mal zu bezweifeln. In seinem Post im Coinforum hat der Nutzer Baldus zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Steuerberater den genauen Inhalt des EuGH-Urteils nicht kennen >
https://coinforum.de/topic/12169-finanzamt-fordert-umsatzsteuer-f%C3%BCr-bitcoinverk%C3%A4ufe/?do=findComment&comment=244763 Demgemäß wussten die ja nicht einmal, dass die damals umsatzsteuerfreundliche Auffassung der deutschen Regierung in dem Hedqvist-Verfahren vorgetragen wurde, die Richter dann aber in Kenntnis der deutschen Auffassung klar dagegen entschieden haben. Die Steuerberater haben noch vor ein paar Tagen im Coinforum ins Blaue hinein gemutmaßt, dass die deutsche Haltung vor Gericht nicht gehört wurde und Deutschland deshalb jetzt sozusagen zum großen Gegenschlag ausholt. Dabei hat Baldus ganz klar durch Textstellen im Urteil und in den Schlussanträgen der Generalanwältin nachgewiesen, dass und wie Deutschland in diesem Verfahren argumentiert hat. Hätten die Steuerberater das Urteil gekannt, hätten sie das wissen müssen. Unglaublich, diese Unkenntnis! Ich nehme an, du verstehst jetzt noch besser, warum Kryptotaxpert von Bauernfängerei gesprochen hat und ihm zeitweise auf dem BitcoinBlog die Hutschnur geplatzt ist? Ich kann ihn so gut verstehen!
Also könnte das Fazit angelehnt an deinen Post lauten: Finanzämter Bonn und Höxter machen noch Karnevalsscherze, während das BMF schon für die einheitliche Anwendung des EuGH-Urteils Hedqvist sorgt
