Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.
Das sehe ich nicht so. Das ganze Thema muss unter anderem als Gewerbe betrieben werden weil etwas erschaffen wird, ein Coin. Somit ist die Entstehung des Coins, oder auch nur der Anteil eines solchen, eben der "steuerbare" Vorgang. Nehmen wir mal an du minest im Pool und lässt die Coins da liegen bis du einen Coin hast und nehmen wir weiter an, das dauert 1 Monat. Dann kannst du den Verlust den du machst, wenn der Pool nach 3 Wochen mit der Kohle abhaut, auch geltend machen, schließlich hast du ja auch Rechenkapazität dafür aufgewendet.
Ob der Coin in "deinem" Wallet beim Pool oder in "deinem" Wallet zuhause auf deinem Rechner liegt ist meiner Meinung nach egal.
PS: Ich erhebe natürlich nach wie vor keinen Anspruch auf die Richtigkeit meiner Meinung

PPS: Interessant könnte aber die Frage sein wie es zu beweisen ist dass die Coins die im Pool gelagert wurden auch tatsächlich mal da waren ... mmhh