Bzgl. Umsatzsteuer muss man aber sicher mein recht pauschales "Urteil" relativieren: Dazu erzählt die gute Frau ja durchaus sinnvolles. Und man merkt ohne Zweifel insgesamt, dass sie sich mit den Kryptothemen hinlänglich gut auskennt. Was mich aber wirklich ankotzt: Diese gebetsmühlenartige Wiederholung, dass das alles so unglaublich komplex ist und so viele Fragen offen. Und dass man deshalb unbedingt einen Steuerberater braucht - auf keinen Fall darf man da selbst handanlegen! Das kann nur nach hinten losgehen. Und dann drohen diese ganzen schlimmen Strafen. Also, lieber die Kohle vorsorglich auscashen und für die Experten von Winheller bereithalten. Die regeln das dann alles mit dem Finanzamt. Natürlich in einem zeitraubenden Verfahren. Aber, dafür hat man die Kohle ja schließlich auch. - Abartig.
Für mich bleibt aber
auch nach dieser Podcast-Episode folgende Konsequenz: Wenns nur um Umsatzsteuer für An- und Verkauf allein von Bitcoin geht, fällt unter keinen denkbaren Bedingungen Umsatzsteuer an. Das wird in der Episode etwas anders dargestellt. Diese andere Darstellung, es sei problemtisch und man solle "aufpassen", ist aber nach allem, was wir hier im Thread gesagt haben, nicht richtig. Nochmal Leute: Das ist vom EuGH verbindlich entschieden und braucht nicht nochmal problematisiert zu werden, nur weil diese Kunde noch nicht in Bonn und Höxter angekommen war. Deshalb muss ich, wenn ich mir in steuerlicher Hinsicht allein wegen dieser Sache Sorgen mache, nicht zum Steuerberater. Ich darf - ist doch auch schön - einfach mal in Sachen Steuer nichts machen. Vor allem keine Steuernummer für die Umsatzsteuer beantragen, keine Umsatzsteuer voranmelden, keine Umsatzsteuer abführen etc. etc. Sollte mich (wider allen Erwartens) doch ein Umsatzsteuerbescheid treffen (was sehr unwahrscheinlich ist), zücke ich das EuGH-Urteil und die aktuelle BMF-Auffassung, lege Einspruch ein, beantrage Aussetzung der Vollziehung und habe sehr sehr hohe Erfolgsaussichten. Ist (noch) kein Bescheid ergangen, das Finanzamt stellt aber wegen der Umsatzsteuer blöde Fragen, kann ich mit dem Finanzamt sprechen und dabei auf das klare EuGH-Urteil und die aktuelle Auffassung des BMF verweisen. Dann müssen die begründen, weshalb sie trotzdem Umsatzsteuer wollen - und das können sie nicht in rechtmäßiger Weise. War eigentlich auch klar, aber noch mal wichtig zu erwähnen.
Das geht jetzt vielleicht etwas weiter und betrifft auch nur bereits gewerblich Tätige, die zB Coins als Zahlungsmittel akzeptieren. Hier ist die Veräußerung von Coins in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung sehr wohl anzugeben und zwar als steuerfreie Umsäze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Zeile 38 im freien Feld 4 8b eintragen und dahinter der Wert des Umsatze. Für die Veräußerung von selbstgeminten Coins gilt das übrigens ebenso, aber twbt will mir ja Mining gelegentlich nochmal erklären